Die Mitgliedschaft beim Dorfzwing bezieht sich auf Rechte und Pflichten, welche auf einer Parzelle im Grundbuch angemerkt sind. Ursprünglich waren es 29 Rechte. Diese sind in den letzten 100 Jahren teils immer wieder aufgeteilt worden mit der Zerstückelung von Parzellen. Heute sind die kleinsten Rechte 1/16. Die Rechte sind in und um das Dorf Malters auf verschieden Parzellen verteilt.